Messezuschuss kann bei ISB beantragt werden
Bei der ISB kann nun ein Zuschuss für Messebesuche beantragt werden.
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition
- landwirtschaftliche Betriebe und Angehörige freier Berufe mit einem Sitz
oder einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Unternehmen, mit direkter oder indirekter Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand, sind von der Förderung ausgeschlossen
Was wird gefördert?
Primär werden vom Land Rheinland-Pfalz organisierte Gemeinschaftsstände auf Messen, Ausstellungen oder vom Land als förderfähig anerkannte Gemeinschaftsveranstaltungen und gemeinschaftliche Produktpräsentationen im Ausland gefördert. Messen und Ausstellungen, sofern sie in der Internet-Datenbank des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (www.auma.de) aufgeführt sind, können zudem gefördert werden. Die Teilnahme an digitalen Veranstaltungen über online-Formate zur Präsentation von Produkten und Dienstleistungen ist möglich. Die Produktpräsentationen muss durch Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens erfolgen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch einen Zuschuss zu den Veranstaltungskosten (Der Zuschuss darf die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen).
- Innerhalb Europas 3.000 €
- Außerhalb Europas 5.000 €
- Digitale Veranstaltungen 1.000 €
Wo wird beantragt?
Die Antragstellung erfolgt bei der ISB und muss am Tag vor Messebeginn vorliegen - ansonsten wird er nicht berücksichtigt.
Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?
Alle unmittelbar im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Kosten wie z. B. Standmiete, Standbaukosten, Personalkosten, Reise- u. Übernachtungskosten, Werbemittel, Aufwendungen für Exponate, Versicherungen, Mailing-Aktionen etc..
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